Wohne ich in einem Radonvorsorgegebiet?

In Deutschland erfolgt die Festlegung von Radonvorsorgegebieten durch die Bundesländer und dort wiederum auf Basis unterschiedlicher Kriterien (u.a. Radonpotenzialkarte des BfS, Messungen von Radon in der Bodenluft, Messungen von Radon in der Raumluft) und auf unterschiedlichen Betrachtungsebenen (Landkreise, Gemeinden). Für das Bundesland Hessen verantwortet das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) die Festlegung von Radonvorsorgegebieten. Nach derzeitigem Stand (Januar 2021) gibt es in Hessen keine Radonvorsorgegebiete auf Landkreisebene. Detaillierte Informationen für Hessen finden sie hier.

Für Rheinland-Pfalz verantwortet das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) die Festlegung von Radonvorsorgegebieten. Nach derzeitigem Stand (Januar 2021) gibt es in Rheinland-Pfalz keine Radonvorsorgegebiete auf Landkreisebene. Detaillierte Informationen für Rheinland-Pfalz finden sie hier.

Bedeutet das nun, dass man auf der „sicheren Seite“ ist, wenn man in Hessen oder Rheinland-Pfalz wohnt?

Leider nein. Die Festlegung von Radonvorsorgegebieten ist eine statistische Betrachtung und arbeitet damit auch mit Wahrscheinlichkeiten. Eine Aussage für ein einzelnes Gebäude/eine einzelne Wohnung oder einen einzelnen Aufenthaltsraum/Arbeitsplatz kann damit leider nicht getroffen werden. Lesen Sie mehr hierzu hier.

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